Die Schulung ist eine natürliche Erweiterung meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht — vom Betriebsrat von einst bis zum CSE von heute. In Mulhouse und im gesamten Haut-Rhin helfe ich den gewählten Mitgliedern, ihr Mandat zu verstehen, ihre Befugnisse voll auszuüben und ihre Entscheidungen abzusichern — ohne unnötigen Fachjargon, mit konkreten Orientierungspunkten und Fällen aus der Praxis.
Ihre Rechte auf Schulung als gewähltes Mitglied
Das Arbeitsgesetzbuch räumt den CSE-Mitgliedern besondere Rechte auf Schulung ein. Wer ihre Grundzüge kennt, kann sie voll ausschöpfen:
Die wirtschaftliche Schulung
In Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten haben die erstmals gewählten ordentlichen Mitglieder Anspruch auf eine wirtschaftliche Schulung von höchstens 5 Tagen, erneuerbar nach 4 Amtsjahren. Sie wird aus dem Verwaltungsbudget des CSE getragen (Artikel L. 2315-63 des Arbeitsgesetzbuchs).
Die Schulung zu Gesundheit und Sicherheit (SSCT)
Alle Mitglieder, ordentliche wie stellvertretende, haben Anspruch auf die Schulung zu Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsbedingungen: 5 Tage beim ersten Mandat, 3 Tage bei einer Erneuerung. Die Kosten trägt der Arbeitgeber (Artikel L. 2315-18 des Arbeitsgesetzbuchs).
Ich helfe Ihnen, diese Rechte geltend zu machen und aus jeder Schulung das Beste zu ziehen — unabhängig davon, welche Schulungseinrichtung Sie wählen.
Was ich Ihnen biete
Ihr Mandat verstehen
Befugnisse, Sitzungen, Tagesordnung, Protokolle, Verschwiegenheitspflicht: die richtigen Reflexe im Alltag.
Ihre Handlungsmittel
Freistellungsstunden, Budgets des CSE, Hinzuziehung von Sachverständigen, Schutz der gewählten Mitglieder, Behinderungsdelikt.
Anhörungen & Verhandlung
Die verpflichtenden Anhörungen des Ausschusses und die Aufmerksamkeitspunkte der Tarifverhandlung.
Gesundheit, Sicherheit & psychosoziale Risiken
Die Rolle des CSE und des SSCT-Ausschusses bei Prävention, Untersuchungen und psychosozialen Risiken.
Heikle Situationen
Umstrukturierungen, Massenentlassungen, Sozialplan, Warnrecht: die Verfahren und die Rolle des Ausschusses verstehen.
Maßgeschneiderte Sitzungen
Ich erarbeite gemeinsam mit Ihnen ein Programm, das auf Ihren Ausschuss, Ihr Unternehmen und Ihre konkreten Fragen zugeschnitten ist — für einen halben Tag, einen ganzen Tag oder einen umfassenderen Zyklus.
Wie es abläuft
- In Präsenz (in der Kanzlei in Mulhouse oder in Ihren Räumen) oder per Videokonferenz.
- Maßgeschneidert: Inhalt und Dauer passen sich Ihrem Ausschuss und Ihren Zielen an.
- Anmeldung & Kostenvoranschlag: über das Kontaktformular oder telefonisch.
Finanzierung: Die Möglichkeiten der Kostenübernahme werden gemeinsam mit Ihnen geprüft — wenden Sie sich an die Kanzlei.
Ein Schulungsprojekt für Ihren CSE?
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf die wirtschaftliche Schulung des CSE?
In Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten haben die ordentlichen Mitglieder des CSE, die erstmals gewählt wurden, Anspruch auf eine wirtschaftliche Schulung von höchstens fünf Tagen (Artikel L. 2315-63 des Arbeitsgesetzbuchs). Sie wird aus dem Verwaltungsbudget des CSE getragen und ist nach vier Amtsjahren erneuerbar.
Ist die Schulung zu Gesundheit und Sicherheit (SSCT) verpflichtend?
Alle CSE-Mitglieder, ordentliche wie stellvertretende, haben Anspruch auf die Schulung zu Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsbedingungen (Artikel L. 2315-18 des Arbeitsgesetzbuchs): fünf Tage beim ersten Mandat, drei Tage bei einer Erneuerung. Die Kosten trägt der Arbeitgeber.
Finden die Schulungen in Mulhouse statt?
Die Sitzungen finden in der Kanzlei in Mulhouse, in Ihren Räumen (Haut-Rhin und Umgebung) oder per Videokonferenz statt, ganz wie es Ihnen am besten passt.
Diese Seite stellt meine Schulungstätigkeit zu allgemeinen Informationszwecken dar und ersetzt keine Rechtsberatung. Um eine auf Ihren Ausschuss zugeschnittene Schulung zu gestalten, nehmen Sie Kontakt mit der Kanzlei auf.