Ein Kündigungsschreiben zu erhalten, ist immer ein Schock. Dennoch ist dies nicht der Moment, sich überwältigen zu lassen: Einige einfache Reflexe genügen, um Ihre Rechte zu schützen, und manche Fristen sind kurz. Als Rechtsanwalt bei der Anwaltskammer Mulhouse begleite ich Arbeitnehmer im Haut-Rhin dabei, in Ruhe Bilanz zu ziehen.
Reflex Nr. 1 — Nichts übereilt unterschreiben
Unter dem Eindruck der Emotion unterschreibt man manchmal zu schnell. Mehrere Dokumente verpflichten jedoch Ihre Rechte:
- die Ausgleichsquittung (reçu pour solde de tout compte);
- ein etwaiger Vergleich (transaction).
Sie haben das Recht, sich die Zeit zum Lesen zu nehmen und diese Dokumente vor der Unterschrift prüfen zu lassen. Eine übereilte Unterschrift kann Sie um Beträge bringen, auf die Sie Anspruch haben könnten.
Reflex Nr. 2 — Bewahren Sie alle Ihre Unterlagen auf
Sammeln und bewahren Sie sorgfältig auf:
- das Kündigungsschreiben und die Vorladung zum Vorgespräch;
- Ihren Arbeitsvertrag und Ihre Lohnabrechnungen;
- die mit dem Arbeitgeber ausgetauschten E-Mails und Schreiben;
- die Ausgleichsquittung, das Arbeitszeugnis, die Bescheinigung von France Travail (der französische öffentliche Arbeitsvermittlungsdienst).
Diese Unterlagen sind wesentlich: Sie sind es insbesondere, die es ermöglichen, die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung zu prüfen.
Reflex Nr. 3 — Prüfen Sie, ob das Verfahren eingehalten wurde
Eine Kündigung unterliegt einem genauen Verfahren. Prüfen Sie insbesondere:
- die Vorladung zum Vorgespräch, mit einer Frist von mindestens 5 Werktagen vor dem Gespräch;
- die Durchführung des Vorgesprächs, bei dem Sie sich unterstützen lassen können (ein Mitglied des Personals oder, in Ermangelung von Vertretern, ein Arbeitnehmerberater);
- die Zustellung der Kündigung durch begründetes Einschreiben unter Einhaltung der Fristen (mindestens 2 Werktage nach dem Gespräch; im Fall eines Fehlverhaltens innerhalb eines Monats).
Ein Verstoß gegen das Verfahren kann einen Anspruch auf eine Entschädigung begründen.
Reflex Nr. 4 — Prüfen Sie den Kündigungsgrund
Die Kündigung muss auf einem tatsächlichen und ernsthaften Grund (cause réelle et sérieuse) beruhen. Seien Sie besonders aufmerksam, wenn:
- der im Schreiben angegebene Grund ungenau oder nicht vorhanden ist;
- die Kündigung in Wirklichkeit auf einem verbotenen oder diskriminierenden Grund beruht (Gesundheitszustand, Schwangerschaft, gewerkschaftliche Tätigkeit usw.): sie ist dann nichtig;
- es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt: Der Arbeitgeber hat besondere Pflichten (Reihenfolge der Kündigungen, Pflicht zur Weiterbeschäftigung, Information).
Reflex Nr. 5 — Achten Sie auf die Handlungsfristen
Dies ist zweifellos der wichtigste Punkt: Die Fristen sind kurz. Grundsätzlich verfügen Sie über 12 Monate ab der Zustellung, um Ihre Kündigung vor dem Arbeitsgericht (conseil de prud'hommes) anzufechten — in Mulhouse und in Colmar für den Haut-Rhin. Es ist besser, sich frühzeitig beraten zu lassen, als diese Frist verstreichen zu lassen.
Reflex Nr. 6 — Lassen Sie sich begleiten
Die Rechtmäßigkeit einer Kündigung zu prüfen, setzt voraus, das Schreiben, die Fristen, den Grund und den Kontext zu untersuchen. Ich helfe Ihnen, Ihre Situation zu analysieren, einzuschätzen, was Sie geltend machen können, und, falls erforderlich, Ihre Interessen vor dem Arbeitsgericht (conseil de prud'hommes) in Mulhouse zu verteidigen.
Wurde Ihnen gerade in Mulhouse oder im Haut-Rhin gekündigt?
Häufige Fragen
Mir wurde gerade gekündigt: Womit fange ich an?
Unterschreiben Sie nichts übereilt, bewahren Sie alle Ihre Unterlagen auf und lassen Sie die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung prüfen.
Wie viel Zeit habe ich, um sie anzufechten?
Grundsätzlich 12 Monate ab der Zustellung — eine Frist, die je nach Ihrer Situation zu prüfen ist.
Muss ich die Ausgleichsquittung (solde de tout compte) sofort unterschreiben?
Nein, Sie können sich die Zeit nehmen, sie vor der Unterschrift prüfen zu lassen.
Was geschieht, wenn ich die Ausgleichsquittung unterschrieben habe?
Sie können die in dieser Quittung genannten Beträge innerhalb einer auf 6 Monate nach der Unterschrift verkürzten Frist anfechten.
Was tun, wenn ich zur Unterschrift der Ausgleichsquittung gezwungen wurde?
Diese Quittung muss widerrufen werden, vorzugsweise per Einschreiben mit Rückschein. Sie können darin im Übrigen daran erinnern, dass Sie zur Unterschrift dieses bestrittenen Ausgleichs gezwungen worden waren.
Genügt ein Verfahrensfehler, um etwas zu erreichen?
Eine Verfahrenswidrigkeit kann einen Anspruch auf eine Entschädigung begründen, selbst wenn der Kündigungsgrund im Übrigen gerechtfertigt ist.
Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und stellt keine Rechtsberatung dar. Jede Situation ist besonders: für die Prüfung der Ihren nehmen Sie Kontakt mit der Kanzlei auf.