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Familienrecht

Einvernehmliche Scheidung:
wie funktioniert das?

Juli 2026 · Lesezeit 6 Min.
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Wenn beide Ehegatten damit einverstanden sind, sich zu trennen, und sich über sämtliche Folgen ihrer Scheidung einig sind, ist die einvernehmliche Scheidung (einvernehmliche Scheidung, franz. divorce par consentement mutuel) der schnellste und friedlichste Weg. Seit 2017 wird sie sogar ohne Richter geregelt, durch eine zwischen Anwälten unterzeichnete Urkunde. Als Rechtsanwalt bei der Anwaltskammer Mulhouse begleite ich Sie, damit dieser Schritt zugleich einfach und ausgewogen verläuft.

Was ist die einvernehmliche Scheidung?

Es ist die gütliche Scheidung: Die Ehegatten müssen weder die Gründe ihrer Trennung darlegen noch sich gegenseitig beschuldigen. Sie stellen ihre Einigung fest und regeln deren Wirkungen in einer schriftlichen Vereinbarung. Seit dem 1. Januar 2017 ist diese Scheidung grundsätzlich außergerichtlich: Sie wird durch eine anwaltliche Urkunde (acte d’avocats), die beim Notar (Notar, franz. notaire) hinterlegt wird, abgeschlossen, ohne Verhandlung und ohne Urteil (Artikel 229-1 ff. des französischen Zivilgesetzbuchs).

Die wesentliche Voraussetzung: Einigkeit über ALLES

Die einvernehmliche Scheidung setzt eine vollständige Einigung voraus — nicht nur über den Grundsatz der Trennung, sondern über die Gesamtheit ihrer Folgen. Die Vereinbarung muss alles regeln:

Die Vereinbarung legt insbesondere fest:

  • die elterliche Sorge (autorité parentale), den Aufenthalt der Kinder und das Umgangsrecht;
  • den Kindesunterhalt (Beitrag zum Unterhalt und zur Erziehung der Kinder);
  • eine etwaige Ausgleichsleistung (prestation compensatoire) zwischen den Ehegatten;
  • die Teilung des Vermögens (Auseinandersetzung des Güterstands, franz. état liquidatif du régime matrimonial) oder die Erklärung, dass nichts zu teilen ist;
  • das Schicksal der Wohnung und des Nutzungsnamens (Namensführung).

Bleibt auch nur in einem einzigen dieser Punkte Uneinigkeit bestehen, kann die Scheidung nicht gütlich sein: Sie wird streitig, vor dem Richter.

Zwei Anwälte, einer für jeden Ehegatten

Dies ist eine Pflicht: Jeder Ehegatte muss seinen eigenen Anwalt haben. Ein einziger Anwalt für beide ist unzulässig. Diese Regel schützt Sie: Sie gewährleistet, dass Ihre Interessen verteidigt werden und dass Ihre Zustimmung frei und aufgeklärt ist. Meine Aufgabe ist es, darüber zu wachen, dass die Einigung wirklich ausgewogen ist und Ihnen nicht zum Nachteil gereicht.

Die Schritte und die Frist, die man kennen sollte

Das Verfahren folgt genauen Schritten:

  • die Anwälte verfassen die Vereinbarung gemeinsam mit den Ehegatten;
  • jeder Anwalt übersendet seinem Mandanten den Entwurf per Einschreiben;
  • eine Bedenkfrist von 15 Tagen ist einzuhalten: Die Vereinbarung darf nicht vor Ablauf dieser Frist unterzeichnet werden, gerechnet ab dem Erhalt des Entwurfs;
  • beide Ehegatten und beide Anwälte unterzeichnen sie gemeinsam;
  • innerhalb von 7 Tagen wird sie beim Notar hinterlegt.

Diese Bedenkfrist von 15 Tagen ist unabdingbar: Sie schützt Sie vor einer überstürzten Entscheidung.

Die Rolle des Notars

Der Notar urteilt nicht über Ihre Scheidung und prüft nicht den Inhalt Ihrer Einigung. Er kontrolliert die Form: das Vorhandensein der Pflichtangaben und die Einhaltung der Bedenkfrist. Anschließend nimmt er die Vereinbarung in die Urkundensammlung des Notars (au rang des minutes) auf. Diese Hinterlegung verleiht ihr ein gewisses Datum und Vollstreckbarkeit: Sie ist es, die Ihre Scheidung endgültig und gegenüber Dritten wirksam macht.

Was kostet das?

Zwei Hauptposten:

  • die Gebühr des Notars für die Hinterlegung ist fest und geregelt: 49,44 € inkl. MwSt. (41,20 € ohne Steuern);
  • die Anwaltshonorare sind frei und werden von Anfang an in einer schriftlichen Honorarvereinbarung festgelegt.

Gegebenenfalls kommen die mit der Teilung von Immobilienvermögen verbundenen Kosten und die Teilungssteuer hinzu. Fehlt eine vereinbarte Aufteilung, werden die Kosten je zur Hälfte getragen. Prozesskostenhilfe (aide juridictionnelle) ist je nach Ihren Mitteln möglich.

Die Fälle, in denen die gütliche Scheidung nicht möglich ist

Die einvernehmliche Scheidung durch anwaltliche Urkunde ist in zwei Situationen ausgeschlossen:

  • wenn ein minderjähriges Kind, das über sein Recht informiert wurde, verlangt, vom Richter angehört zu werden: Die Scheidung erfolgt dann vor dem Familienrichter (juge aux affaires familiales);
  • wenn einer der Ehegatten einer Schutzmaßnahme unterliegt (Betreuung, Pflegschaft, vorläufige Schutzmaßnahme, franz. tutelle, curatelle, sauvegarde de justice…): Der gerichtliche Weg ist zwingend.

Meine Begleitung

Ich begleite Sie vom ersten Gespräch bis zur Hinterlegung der Vereinbarung: Abfassung, Prüfung, dass die Einigung Ihre Interessen schützt und die Ihrer Kinder, sowie Abstimmung mit dem Anwalt Ihres Ehegatten und dem Notar. Tritt eine Uneinigkeit auf, verteidige ich Sie im Rahmen einer streitigen Scheidung. Sie werden bei jedem Schritt beraten, unter Wahrung des Berufsgeheimnisses. Die Honorar-Modalitäten werden von Anfang an klar festgelegt, in einer schriftlichen Vereinbarung.

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Häufige Fragen

Muss man für eine einvernehmliche Scheidung vor einen Richter?

Grundsätzlich nein. Seit 2017 wird sie durch eine anwaltliche Urkunde (acte d’avocats) geregelt, die beim Notar hinterlegt wird, ohne Richter und ohne Verhandlung. Ausnahme: Wenn ein minderjähriges Kind verlangt, angehört zu werden, oder wenn ein Ehegatte unter einer Schutzmaßnahme steht (Betreuung, Pflegschaft…), wird die Scheidung wieder gerichtlich.

Kann man einen einzigen Anwalt für beide Ehegatten haben?

Nein. Jeder Ehegatte muss seinen eigenen Anwalt haben. Ein einziger Anwalt für beide ist unzulässig: Das ist eine Garantie für Ausgewogenheit und Beratung für jeden Einzelnen.

Wie lange dauert es?

Es gibt keine feste Dauer, aber eine zwingende Bedenkfrist von 15 Tagen zwischen dem Erhalt des Vereinbarungsentwurfs und seiner Unterzeichnung. Nach der Unterzeichnung wird die Vereinbarung innerhalb von 7 Tagen beim Notar hinterlegt.

Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?

Die Gebühr des Notars für die Hinterlegung ist fest: 49,44 Euro inkl. MwSt. Die Anwaltshonorare sind frei und werden in einer schriftlichen Honorarvereinbarung festgelegt. Gegebenenfalls kommen die mit der Teilung von Immobilienvermögen verbundenen Kosten hinzu.

Was regelt die Scheidungsvereinbarung?

Alles: die elterliche Sorge und den Aufenthalt der Kinder, den Kindesunterhalt, eine etwaige Ausgleichsleistung, die Teilung des Vermögens und das Schicksal der Wohnung sowie den Nutzungsnamen.

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Rechtsanwalt für Scheidung & Familie in Mulhouse

Verfasst von Maître Mounir BENTAYEB, Rechtsanwalt am Barreau de Mulhouse (Anwaltskammer Mulhouse). Die Kanzlei ist in den Bereichen Arbeitsrecht, Strafrecht und Familienrecht tätig.

Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen zur Rechtslage und stellt keine Rechtsberatung dar. Jede Situation ist besonders: für die Prüfung der Ihren nehmen Sie Kontakt mit der Kanzlei auf.

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